Anhörungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren ruhender Verkehr
Stadt Neuwied - Der Oberbürgermeister
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
E-Mail: stadtverwaltung@neuwied.de
Stadtverwaltung Neuwied
Datenschutzbeauftragter
Engerser Landstraße 17
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E-Mail: datenschutz@neuwied.de
Durchführung von Anhörungsverfahren zur Fahrerermittlung und Sachverhaltsermittlungen bei Verstößen im ruhenden Verkehr.
Rechtsgrundlagen: § 163a Abs. 1 StPO i.V.m. § 55 OwiG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DS-GVO Sowie §§ 1, 2, 3 LDSG RLP.
Ihre Daten werden zu oben genanntem Zweck im Ordnungsamt - Bußgeldstelle - verarbeitet.
Es findet keine derartige Übermittlung statt.
Drei Monate nach Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim:
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40, 55020 Mainz
www.datenschutz.rlp.de